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Verwaltungslehrgänge I und II in NRW · Übungsfragen

Prüfungsfragen Verwaltungslehrgang I und II: kostenlos üben

In der kostenlosen Lern-App stehen 3.274 Übungsfragen mit Erklärungen in 395 Lektionen für die Verwaltungslehrgänge I und II in NRW. Die 10 Fragen unten beantwortest du sofort ohne Anmeldung; Lösung und Erklärung lassen sich aufklappen.

Stand der Fragen: · Herausgeber: SIGAtech Softwareentwicklung, Siegfried Gaier · Wer die Fragen erstellt

Wissenscheck: 10 eigene Übungsfragen

Ohne Konto üben. Die Fragen dienen der Vorbereitung und sind kein amtlicher Prüfungsbogen. Lösungen und Erklärungen lassen sich auch ohne JavaScript öffnen.

1. Eine belastende Verfügung ergeht ohne Anhörung. Ein Ausnahmefall nach § 28 Abs. 2 VwVfG NRW liegt nicht vor. Was gilt?

Eine Antwort ist richtig.

Lösung und Erklärung

Die Anhörung kann bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nachgeholt werden.

Der Verfahrensfehler macht den Verwaltungsakt rechtswidrig, aber nicht nichtig (§ 44). Die Anhörung kann nach § 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 nachgeholt werden. § 46 greift nur, wenn offensichtlich ist, dass der Fehler die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst hat.

Quelle: §§ 28, 44, 45, 46 VwVfG NRW

2. In welcher Vorschrift steht, dass ein schriftlicher Verwaltungsakt in NRW am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben gilt?

Eine Antwort ist richtig.

Lösung und Erklärung

§ 41 Abs. 2 VwVfG NRW

§ 41 regelt die Bekanntgabe; Abs. 2 enthält seit 01.01.2025 die Vier-Tage-Regel für Post und elektronische Übermittlung. § 37 betrifft Bestimmtheit und Form, § 43 die Wirksamkeit, § 44 die Nichtigkeit.

Quelle: § 41 Abs. 2 VwVfG NRW

3. Ratsmitglied R ist Prokurist der X-GmbH. Der Rat berät über den Verkauf eines städtischen Grundstücks an diese GmbH. Was trifft zu?

Mehrere Antworten können richtig sein.

Lösung und Erklärung

R darf weder beraten noch mitentscheiden. · R muss den Ausschließungsgrund unaufgefordert anzeigen und den Sitzungsraum verlassen; bei öffentlicher Sitzung darf er sich im Zuhörerbereich aufhalten.

Wer bei einem Unternehmen gegen Entgelt beschäftigt ist und bei dem ein Interessenwiderstreit anzunehmen ist, ist ausgeschlossen (§ 43 Abs. 2 i. V. m. § 31 Abs. 2 Nr. 1 GO NRW). Nach § 31 Abs. 4 muss er den Grund anzeigen und den Sitzungsraum verlassen.

Quelle: § 43 Abs. 2 i. V. m. § 31 GO NRW

4. Die Stadt will P für 8 Wochen verbieten, eine Innenstadtzone zu betreten. Welche Ermächtigungsgrundlage gilt seit 01.07.2026?

Eine Antwort ist richtig.

Lösung und Erklärung

§ 24o Abs. 2 OBG

Das Aufenthaltsverbot ist eine Standardbefugnis im OBG. Sie geht der Generalklausel des § 14 vor. Das Verbot darf höchstens 3 Monate dauern. Der Verweis auf das PolG ist seit 01.07.2026 überholt.

Quelle: § 24o OBG

5. Wann ist der Haushalt einer Gemeinde in NRW ausgeglichen?

Eine Antwort ist richtig.

Lösung und Erklärung

Wenn die Erträge die Aufwendungen mindestens erreichen oder der Fehlbedarf durch die Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann.

Maßstab ist der Ergebnisplan: Erträge gegen Aufwendungen (§ 75 Abs. 2 GO NRW). Der Haushalt gilt auch als ausgeglichen, wenn ein Fehlbedarf über die Ausgleichsrücklage gedeckt wird. Seit dem 3. NKFWG sind zudem ein globaler Minderaufwand bis 2 % und ein Vortrag des Jahresfehlbetrags bis zu 3 Jahre möglich.

Quelle: § 75 Abs. 2 GO NRW

6. Eine Tarifbeschäftigte (TVöD) arbeitet seit dem 01.02.2023 bei der Stadt. Die ordentliche Kündigung geht ihr am 10.03.2026 zu. Wann endet das Arbeitsverhältnis frühestens?

Eine Antwort ist richtig.

Lösung und Erklärung

30.06.2026

Bei einer Beschäftigungszeit von mehr als einem und weniger als fünf Jahren beträgt die Frist nach § 34 Abs. 1 TVöD sechs Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres. Für den 31.03. hätte die Kündigung bis zum 17.02. zugehen müssen. Nächster möglicher Termin ist der 30.06.2026.

Quelle: § 34 Abs. 1 TVöD; §§ 187, 188 BGB

7. Welche Leistungen kommen in Betracht, wenn die folgenden Personen hilfebedürftig sind? (Rechtsstand ab 01.07.2026)

Mehrere Antworten können richtig sein.

Lösung und Erklärung

Eine 45-jährige erwerbsfähige Mutter erhält Grundsicherungsgeld nach dem SGB II. · Ihr 10-jähriger Sohn erhält als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ebenfalls Grundsicherungsgeld. · Eine 70-jährige Alleinstehende mit zu geringer Rente erhält Grundsicherung im Alter nach dem 4. Kapitel SGB XII.

Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die nicht erwerbsfähigen Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft erhalten Grundsicherungsgeld (§§ 7, 19 SGB II). Wer die Altersgrenze erreicht hat, fällt unter das 4. Kapitel SGB XII (§ 41). Der Regelbedarf Stufe 1 beträgt 2026 unverändert 563 €.

Quelle: §§ 7, 19 SGB II; § 41 SGB XII

8. Ein Bürger legt Widerspruch gegen einen Abfallgebührenbescheid der Stadt ein. Was trifft zu?

Mehrere Antworten können richtig sein.

Lösung und Erklärung

Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. · Ein Eilantrag bei Gericht setzt grundsätzlich voraus, dass die Stadt einen Aussetzungsantrag vorher abgelehnt hat. · Bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit soll die Stadt die Vollziehung aussetzen.

Bei öffentlichen Abgaben entfällt die aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 VwGO). Die Stadt soll bei ernstlichen Zweifeln aussetzen (§ 80 Abs. 4 S. 3); der Eilantrag setzt grundsätzlich einen abgelehnten Aussetzungsantrag voraus (§ 80 Abs. 6). Widerspruchsbehörde ist die Stadt selbst (§ 111 JustG NRW).

Quelle: § 80 VwGO; § 111 JustG NRW

9. Die Stadt beschließt im März 2026 den Ausbau einer vorhandenen Anliegerstraße. Darf sie die Anlieger über Straßenausbaubeiträge nach dem KAG NRW an den Kosten beteiligen?

Eine Antwort ist richtig.

Lösung und Erklärung

Nein. Für Maßnahmen, die ab dem 01.01.2024 beschlossen wurden, werden keine Straßenausbaubeiträge mehr erhoben.

§ 8 Abs. 1 S. 3 KAG NRW schließt Straßenausbaubeiträge für Maßnahmen aus, die ab 01.01.2024 beschlossen wurden. Erschließungsbeiträge nach dem BauGB bleiben unberührt, betreffen aber die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, nicht den Ausbau einer vorhandenen Straße.

Quelle: § 8 Abs. 1 S. 3 KAG NRW

10. Eine Investition kostet 100.000 € und bringt 4 Jahre lang jeweils 30.000 € Rückflüsse am Jahresende. Der Kalkulationszinssatz beträgt 5 %. Wie hoch ist der Kapitalwert?

Eine Antwort ist richtig.

Lösung und Erklärung

rund +6.378,52 €

Die Rückflüsse werden mit dem Rentenbarwertfaktor für 5 % und 4 Jahre (rund 3,5460) abgezinst: Barwert rund 106.378,52 €. Abzüglich der Anschaffungsauszahlung ergibt sich ein Kapitalwert von rund +6.378,52 €. 20.000 € wäre das Ergebnis ohne Abzinsung.

Quelle: § 13 Abs. 1 KomHVO NRW

Prüfungssimulation mit fester Fragenzahl und Zeit

In der kostenlosen Lern-App gibt es 2 Simulationen mit fester Fragenzahl und Zeitvorgabe. Verbindlich sind Format und Bewertung deiner Prüfungsstelle.

SimulationFragenZeit
Basisprüfung Recht (Übung)4590 Minuten
Basisprüfung BWL (Übung)3060 Minuten

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Übungsfragen nach Thema ohne Anmeldung

Jeder Lerntext endet mit einem eigenen Wissenscheck. Zusammen sind das 49 Fragen.

Häufige Fragen

Sind alle Inhalte kostenlos?

Ja. Alle veröffentlichten Lerntexte, Übungsfragen, Karteikarten und Prüfungssimulationen sind bis auf Weiteres kostenlos nutzbar. Es gibt keinen Kauf und kein Abo.

Ist VL-üben ein offizielles Angebot?

Nein. VL-üben ist kein Angebot eines Studieninstituts, der Leitstelle oder einer Behörde. Alle Inhalte sind selbst erstellt. Die Fragen sind keine Originalfragen aus Prüfungen.

Ersetzt VL-üben den Lehrgang am Studieninstitut?

Nein. VL-üben ergänzt den Unterricht. Du wiederholst den Stoff, übst Fragen und Fälle und simulierst Prüfungen im Format der NRW-Prüfungsordnungen.

Passt der Inhalt zu meinem Studieninstitut?

Grundlage sind die NRW-weiten Lehrpläne der Leitstelle und die Mustertexte der Prüfungsordnungen. Institute dürfen in Umfang und Reihenfolge abweichen und regeln Hilfsmittel unterschiedlich. Maßgeblich sind immer die Vorgaben deines Instituts.

Wie aktuell sind die Inhalte?

Jede Lektion und jede Frage trägt ihren Rechtsstand; aktuell ist das der 26.09.2026. Ändert sich ein Gesetz, werden die betroffenen Inhalte gesperrt, überarbeitet und mit neuem Datum wieder freigegeben.

Berücksichtigt sind unter anderem die Bekanntgabe am vierten Tag (seit 01.01.2025), die GO-Novelle 2025, § 75a GO NRW (seit 01.01.2026), die OBG-Standardbefugnisse und das Grundsicherungsgeld (beide seit 01.07.2026).

Gibt es eine Bestehensgarantie?

Nein. Niemand kann das Bestehen einer Prüfung garantieren. VL-üben hilft dir, gezielt und im Prüfungsformat zu üben, und zeigt dir, wo du noch Lücken hast.

Wer die Fragen erstellt

Herausgeber ist SIGAtech Softwareentwicklung, Inhaber Siegfried Gaier, Bochum. Die Fragen sind eigene Lernaufgaben und keine amtlichen Prüfungsfragen. Wie Texte und Fragen entstehen und geprüft werden, steht unter Redaktion. Einen Fehler gefunden? Schreib uns über Hilfe und Kontakt.

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