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Zulassung zum Verwaltungslehrgang II: Test, Fallarbeiten, Gespräch

Wie du in NRW zum Verwaltungslehrgang II kommst: Anmeldung durch den Arbeitgeber, Auswahlverfahren, Befreiungen, Freistellung und Rückzahlung.
Stand 26.09.20262 Min. Lesezeit4 Übungsfragen

Darum geht es

Der Verwaltungslehrgang II dauert mehrere Jahre, und die Lehrgangskosten liegen im Bereich mehrerer tausend Euro. Deshalb gibt es in NRW ein Zulassungsverfahren. Grundlage sind der landesbezirkliche Tarifvertrag TVöD-NRW Nr. 5 (Teil V) und die Zulassungsregelungen für die Verwaltungslehrgänge I und II, die seit dem 01.01.2020 gelten.

Für viele ist die Zulassung die erste Prüfungssituation nach Jahren. Das Auswahlverfahren prüft vor allem Stoff aus dem Verwaltungslehrgang I, und zwar in Form von Fallarbeiten. Wer den Stoff nur wiedererkennt, aber nicht mehr anwenden kann, hat es schwer.

Kernwissen

  • Anmeldung: Den Lehrgang beantragst nicht du selbst beim Institut; die Anmeldung erfolgt durch den Arbeitgeber. Der Personalrat bestimmt nach dem LPVG NRW mit.
  • Auswahlverfahren: ein Test, zwei Fallarbeiten à 180 Minuten und ein Auswahlgespräch von bis zu 30 Minuten.
  • Fächer der Fallarbeiten: Allgemeines Verwaltungsrecht, kommunales Finanzmanagement, Verwaltungsmanagement und Kommunalrecht.
  • Befreiungen: Vom Auswahlverfahren befreit ist nach den NRW-Zulassungsregelungen, wer die Abschlussprüfung als Verwaltungsfachangestellte/r oder die Erste Prüfung mit „sehr gut“ oder „gut“ bestanden hat. Beschäftigte ab Entgeltgruppe 9b werden ohne Auswahlverfahren zugelassen.
  • Freistellung und Kosten: Für den Lehrgang wirst du unter Fortzahlung des Entgelts freigestellt; die Kosten trägt der Arbeitgeber.
  • Rückzahlung: Kündigst du selbst, kann eine Rückzahlungspflicht entstehen. Der Betrag mindert sich um ein Sechsunddreißigstel für jeden Monat. Die Einzelheiten stehen im Tarifvertrag.
  • Institutsvarianten: Ablauf, Termine und Gestaltung des Tests legt das Studieninstitut fest. Teilweise gibt es Vorkurse zur Vorbereitung.

Selbst prüfen

Übungsfragen zu Zulassung zum Verwaltungslehrgang II: Test, Fallarbeiten, Gespräch

Antwort anklicken – die Auflösung mit Erklärung erscheint sofort. Die Reihenfolge der Antworten ist gemischt.

Frage 1 von 4

Wer meldet Beschäftigte in NRW zum Verwaltungslehrgang II an?

Frage 2 von 4

Wie lange dauert jede der beiden Fallarbeiten im Auswahlverfahren?

Frage 3 von 4

Eine Beschäftigte in EG 8 hat die Erste Prüfung mit „befriedigend“ bestanden. Was gilt für ihre Zulassung zum Verwaltungslehrgang II?

Frage 4 von 4Mehrfachauswahl

Welche Bestandteile hat das Auswahlverfahren zum Verwaltungslehrgang II in NRW?

3 Antworten richtig – wähle 3 aus

Kein offizielles Angebot der Prüfungsstellen. Übungsfragen eigener Erstellung. Rechtsstand 26.09.2026.

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