Darum geht es
Ein Verwaltungsakt wird erst mit seiner Bekanntgabe wirksam (§ 43 Abs. 1 VwVfG NRW). Mit der Bekanntgabe beginnen außerdem die Fristen für Widerspruch und Klage. Wer den Bekanntgabetag falsch bestimmt, rechnet jede weitere Frist falsch.
Zum 01.01.2025 hat sich die Regel geändert: Statt am dritten gilt ein Verwaltungsakt jetzt am vierten Tag als bekannt gegeben. Das gilt für die Post und für die elektronische Übermittlung. Viele ältere Skripte und Karteikarten nennen noch den dritten Tag. Für die Sozialverwaltung gilt dieselbe Vier-Tage-Regel nach § 37 Abs. 2 SGB X.
Kernwissen
- Adressat (§ 41 Abs. 1 VwVfG NRW): Der Verwaltungsakt ist dem Beteiligten bekannt zu geben, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird.
- Post (§ 41 Abs. 2 VwVfG NRW): Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben.
- Elektronisch: Ein elektronisch übermittelter Verwaltungsakt gilt am vierten Tag nach der Absendung als bekannt gegeben.
- Ausnahme: Die Fiktion gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Im Zweifel muss die Behörde den Zugang und seinen Zeitpunkt nachweisen.
- Früherer Zugang verkürzt die Frist nicht. Auch wenn der Brief schon am nächsten Tag im Kasten liegt, bleibt es beim vierten Tag.
- Wirksamkeit (§ 43 Abs. 1 VwVfG NRW): mit der Bekanntgabe, mit dem bekannt gegebenen Inhalt.
- Förmliche Zustellung folgt eigenen Regeln des Landeszustellungsgesetzes. Die Vier-Tage-Regel des § 41 betrifft die einfache Bekanntgabe.
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Übungsfragen zu Bekanntgabe am vierten Tag (§ 41 VwVfG NRW) – Verwaltungslehrgang I
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Ein schriftlicher Bescheid wird am Donnerstag, 05.02.2026, im Inland zur Post gegeben. Wann gilt er als bekannt gegeben?
Wann gilt ein elektronisch übermittelter Verwaltungsakt in NRW als bekannt gegeben?
Ein Bescheid geht nachweislich erst am sechsten Tag nach der Aufgabe zur Post zu. Was gilt?
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Kein offizielles Angebot der Prüfungsstellen. Übungsfragen eigener Erstellung. Rechtsstand 26.09.2026.