Darum geht es
Der Verwaltungslehrgang I endet in NRW mit der Ersten Prüfung. Wer sie besteht, führt seit Dezember 2024 die Bezeichnung „Verwaltungswirtin (TVöD)“ bzw. „Verwaltungswirt (TVöD)“. Rechtsgrundlage ist die Vorbemerkung Nr. 7 der Entgeltordnung VKA (Anlage 1 zum TVöD); früher stützte sich die Prüfung auf § 56 BBiG.
Die Prüfungsordnung ist ein NRW-weiter Mustertext (POV-Kom-I bzw. PS-Kom-I, Fassungen vom Dezember 2024). Unterrichtet wird nach dem Lehr- und Stoffverteilungsplan der Leitstelle NRW, der seit Oktober 2023 gilt: 550 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, davon 150 im Basis- und 400 im Aufbaulehrgang. Wer das Format kennt, kann gezielt üben und verschenkt keine Punkte durch falsche Erwartungen.
Kernwissen
Die Erste Prüfung besteht aus mehreren Bausteinen. Sie beginnen schon im Lehrgang und nicht erst am Prüfungstag.
- Basisprüfung (§ 15): zwei Arbeiten nach dem Basislehrgang, Recht 90 Minuten und BWL 60 Minuten. Bestanden bei einem Durchschnitt von mindestens 5 Punkten, wenn keine Arbeit mit 0 oder 1 Punkt bewertet ist. Einmal wiederholbar, innerhalb von 6 Monaten.
- Lehrgangspunktwert: Im Aufbaulehrgang schreibst du 8 Klausuren. Ihre Summe geteilt durch 8 ergibt den Lehrgangspunktwert. Einzelne Institute rechnen die Basisarbeiten mit ein.
- Schriftliche Prüfung (§ 18): 4 fächerübergreifende Fallklausuren à 120 Minuten im Gutachtenstil. Mindestens 2 stammen aus dem Bereich Recht, mindestens 1 aus Betriebs- und Finanzwirtschaft. Die Fächer werden spätestens einen Monat vorher bekannt gegeben. Geschrieben wird mit Gesetzessammlung.
- Zulassung zur praktischen Prüfung: mindestens 3 Arbeiten mit 5 oder mehr Punkten und ein Durchschnitt von mindestens 5 Punkten.
- Praktische Prüfung (§ 20): Rollenspiel zur sozialen und kommunikativen Kompetenz, höchstens 20 Minuten, dazu höchstens 30 Minuten Vorbereitung. Die Note „ungenügend“ bedeutet: Prüfung insgesamt nicht bestanden.
- Gesamtnote (§ 21): 30 % Lehrgangspunktwert, 50 % schriftliche Prüfung, 20 % praktische Prüfung. Bewertet wird auf der 15-Punkte-Skala, bestanden ist ab 5,00 Punkten. Die Prüfung kann einmal wiederholt werden.
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Übungsfragen zu Prüfungsformat Verwaltungslehrgang I (NRW)
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Wie lange dauert eine Klausur der schriftlichen Prüfung im Verwaltungslehrgang I (NRW)?
Wie setzt sich die Gesamtnote der Ersten Prüfung zusammen?
Welche Aussagen zur schriftlichen Prüfung im Verwaltungslehrgang I treffen zu?
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Die praktische Prüfung wird mit „ungenügend“ bewertet. Was folgt daraus?
Kein offizielles Angebot der Prüfungsstellen. Übungsfragen eigener Erstellung. Rechtsstand 26.09.2026.