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VL-üben

FAQ

Häufige Fragen

Abo, Kündigung, Widerruf, Inhalte und Datenschutz – kurz und vollständig beantwortet.

Ist VL-üben ein offizielles Angebot?

Nein. VL-üben ist kein Angebot eines Studieninstituts, der Leitstelle oder einer Behörde. Alle Inhalte sind selbst erstellt. Die Fragen sind keine Originalfragen aus Prüfungen.

Ersetzt VL-üben den Lehrgang am Studieninstitut?

Nein. VL-üben ergänzt den Unterricht. Du wiederholst den Stoff, übst Fragen und Fälle und simulierst Prüfungen im Format der NRW-Prüfungsordnungen.

Passt der Inhalt zu meinem Studieninstitut?

Grundlage sind die NRW-weiten Lehrpläne der Leitstelle und die Mustertexte der Prüfungsordnungen. Institute dürfen in Umfang und Reihenfolge abweichen und regeln Hilfsmittel unterschiedlich. Maßgeblich sind immer die Vorgaben deines Instituts.

Wie hängen Verwaltungslehrgang I und II zusammen?

Es sind zwei getrennte Kurse mit getrennten Abos. Wer den Kurs zum Verwaltungslehrgang I abonniert hat, kann im Konto auf den Verwaltungslehrgang II wechseln; die Restlaufzeit wird angerechnet.

Der Kurs zum Verwaltungslehrgang II startet nach dem Kurs zum Verwaltungslehrgang I.

Wie funktionieren Monats- und Jahresabo?

Das Monatsabo kannst du monatlich kündigen.

Das Jahresabo läuft 12 Monate. Danach geht es monatlich weiter, zum Jahrespreis geteilt durch 12 pro Monat, und ist dann monatlich kündbar.

Beide Tarife enthalten alle Inhalte des gewählten Kurses. Der Unterschied ist nur die Laufzeit.

Wie kündige ich?

Online über den Kündigungsknopf auf der Seite „Kündigen“ oder im Kundenportal. Du bekommst eine Bestätigung. Der Zugang bleibt bis zum Ende des bezahlten Zeitraums bestehen.

Gibt es ein Testabo?

Nein. Stattdessen kannst du 10 Probefragen kostenlos und ohne Konto beantworten und alle Themenseiten frei lesen.

Kann ich widerrufen?

Ja, innerhalb von 14 Tagen. Weil der Zugang auf deinen ausdrücklichen Wunsch sofort startet, zahlst du bei einem Widerruf nur die genutzten Tage anteilig (Wertersatz). Den Rest bekommst du zurück.

Wer ist mein Vertragspartner beim Kauf?

Verkäufer ist Paddle (Paddle.com Market Ltd.) als Händler, der sogenannte Merchant of Record. Paddle wickelt Zahlung, Rechnung und Umsatzsteuer ab.

Gibt es einen Tutor oder kann ich Fragen an Lehrende stellen?

Nein. VL-üben ist Selbstlernsoftware ohne Betreuung. Es gibt keine Tutoren, keine Korrektur und keine persönliche Beratung.

Findest du einen Fehler in einer Frage, kannst du ihn direkt an der Frage melden.

Wie aktuell sind die Inhalte?

Jede Lektion und jede Frage trägt ihren Rechtsstand; aktuell ist das der 26.09.2026. Ändert sich ein Gesetz, werden die betroffenen Inhalte gesperrt, überarbeitet und mit neuem Datum wieder freigegeben.

Berücksichtigt sind unter anderem die Bekanntgabe am vierten Tag (seit 01.01.2025), die GO-Novelle 2025, § 75a GO NRW (seit 01.01.2026), die OBG-Standardbefugnisse und das Grundsicherungsgeld (beide seit 01.07.2026).

Wann startet das Lernportal?

In Kürze. Die Seite nennt den Termin, sobald er feststeht.

Läuft VL-üben auf dem Handy?

Ja. Das Lernportal läuft im Browser auf Smartphone, Tablet und Computer; eine App aus dem Store brauchst du nicht. Geplant ist, dass du Lektionen und Fragen auch offline nutzen kannst. Details folgen mit dem Start.

Was passiert mit meinen Daten?

Die Informationsseiten von VL-üben setzen keine Cookies und nutzen keine Analysewerkzeuge. Für das Lernportal wird nur gespeichert, was für Konto und Lernstand nötig ist. Zahlungsdaten verarbeitet Paddle. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Gibt es eine Bestehensgarantie?

Nein. Niemand kann das Bestehen einer Prüfung garantieren. VL-üben hilft dir, gezielt und im Prüfungsformat zu üben, und zeigt dir, wo du noch Lücken hast.

Deine Frage ist nicht dabei?

Schreib an hallo@vl-ueben.de.

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