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Thema

Prüfungsformat Verwaltungslehrgang II (POV-Kom-II)

Zehn Modulklausuren, Hausarbeit und praktische Prüfung: Gewichtung, Klausurdauer, Bestehensregeln und Notenskala im Verwaltungslehrgang II (NRW).
Stand 26.09.20263 Min. Lesezeit4 Übungsfragen
Fünf Klausurhefte fächerförmig auf einem Tisch, daneben eine Sanduhr und ein Kugelschreiber

Darum geht es

Der Verwaltungslehrgang II endet mit der Zweiten Prüfung. Wer sie besteht, führt die Bezeichnung „Verwaltungsfachwirtin“ bzw. „Verwaltungsfachwirt“. Für Tätigkeiten der Entgeltgruppen 9b bis 12 ist die Zweite Prüfung nach Vorbemerkung Nr. 7 der Entgeltordnung VKA Voraussetzung. Rechtlich ist sie eine Fortbildungsprüfung nach § 56 BBiG.

Grundlagen in NRW sind der landesbezirkliche Tarifvertrag TVöD-NRW Nr. 5 (Teil V „Zweite Prüfung“), die Prüfungsordnung POV-Kom-II als Mustertext und der Lehrplan der Leitstelle NRW mit 816 Unterrichtseinheiten: 484 UE Recht, 256 UE Betriebswirtschaft und Finanzen, 76 UE Methoden. Regional darf der Umfang um 10 % abweichen.

Kernwissen

  • Endnote: 10 Modulklausuren 65 %, Hausarbeit 15 %, praktische Prüfung 20 %.
  • Klausurdauer nach Gewicht (Anlage 1 POV-Kom-II): Gewicht 1 mit 120 Minuten für Modul 1 Staats- und Europarecht, Modul 3 Kommunalrecht und Modul 7 Bürgerliches Recht. Gewicht 2 mit 180 Minuten für Modul 4 Gefahrenabwehr, Modul 5 Sozialrecht, Modul 6 Personalrecht, Modul 8 Verwaltungsmanagement und Modul 9 Kommunales Finanzmanagement. Gewicht 3 mit 240 Minuten für Modul 2 Allgemeines Verwaltungsrecht mit Prozessrecht und Modul 10 Kosten- und Leistungsrechnung mit Investitionsrechnung und Controlling.
  • Vertiefung: 16 UE in einem Rechtsmodul außer dem Allgemeinen Verwaltungsrecht. Eine Klausur mit 240 Minuten und Gewicht 3 ersetzt dann die kürzere Klausur dieses Moduls.
  • Hilfsmittel stehen jeweils in der Aufgabenstellung.
  • Hausarbeit: Bearbeitungszeit 8 Wochen (§ 12 POV-Kom-II). Umfang und Formvorgaben richten sich nach den Vorgaben deines Studieninstituts.
  • Praktische Prüfung (§ 14): höchstens 30 Minuten, handlungsorientiert. Die Prüfungsbereiche werden mindestens 10 Tage, Vortragsaufgaben mindestens 4 Wochen vorher bekannt gegeben. Die Form unterscheidet sich je Institut, etwa Fachvortrag mit Folien oder Präsentation.
  • Bestehen (§ 17): Klausurdurchschnitt mindestens 5 Punkte, höchstens 2 Klausuren unter 5 Punkten, Hausarbeit mindestens 5 Punkte, praktische Prüfung mindestens 5 Punkte.
  • Wiederholung (§ 18): Liegen mehr als 3 Klausuren unter 5 Punkten, ist die Prüfung endgültig nicht bestanden. Alle Leistungen sind innerhalb von 4 Jahren zu erbringen.
  • Notenskala 0–15 Punkte: sehr gut 13,50–15, gut 10,50–13,49, befriedigend 7,50–10,49, ausreichend 5,00–7,49.

Selbst prüfen

Übungsfragen zu Prüfungsformat Verwaltungslehrgang II (POV-Kom-II)

Antwort anklicken – die Auflösung mit Erklärung erscheint sofort. Die Reihenfolge der Antworten ist gemischt.

Frage 1 von 4

Mit welchem Anteil geht die Hausarbeit in die Endnote der Zweiten Prüfung ein?

Frage 2 von 4

Wie lange dauert die Modulklausur im Allgemeinen Verwaltungsrecht mit Prozessrecht (Modul 2)?

Frage 3 von 4Mehrfachauswahl

Welche Voraussetzungen nennt § 17 POV-Kom-II für das Bestehen der Zweiten Prüfung?

3 Antworten richtig – wähle 3 aus

Frage 4 von 4

Welcher Notenstufe entspricht eine Endnote von 10,60 Punkten?

Kein offizielles Angebot der Prüfungsstellen. Übungsfragen eigener Erstellung. Rechtsstand 26.09.2026.

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